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Betriebsführung
Zur Gewährleistung eines reibungslosen
Betriebs übernimmt die WKS im Einvernehmen mit der jeweiligen Betreibergesellschaft
die Betriebsführung des Windparks.
Die WKS
- schließt notwendige Wartungs-
und Serviceverträge ab
- übernimmt alle versicherungstechnischen
Aufgaben
- übernimmt die Abrechnung
mit den Energieversorgungsunternehmen
- fertigt die erforderlichen
Jahresabschlüsse für die Windparkgesellschaft
- informiert die Investoren
(Kommanditisten) regelmäßig über den Stand der Betriebsführung (in Form
von Geschäftsberichten bzw. Gesellschafterversammlungen)
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